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Channel: Kommentare zu: Deutscher Gotteslästerungsartikel zahnlos: Kinderfickersekte darf beim Namen genannt werden
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Von: Alexander Müller

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Andreas, Einverstanden auch der Blasphemieparagraf gehört weg aber nicht nur der. Auch der Rassismusartikel (Art 261bis) gehört angepasst. Denn Religiöse klagen auch wenn sie sich diskriminiert fühlen, das kann z.B. der Fall sein wenn man den Bau von religiösen Macht- und Unterdrückungssymbolen (z.B. Minarette) oder Kruzifixe in Klassenzimmern verbieten will.

Stefan, in dieser Absolutheit kann ich das nicht unterstützen. Pädophilie ist meiner Ansicht nach eine sexuelle Neigung, die unabhängig einer religiösen Zugehörigkeit besteht oder nicht. Man ist ja auch nicht einfach Hetero- oder Homosexuell einzig weil man an irgendetwas bestimmtes im religiösen Sinne glaubt. Weisst du ob es im antiken Griechenland pädophile Philosophen gab? Meiner Meinung nach wäre das zumindest denkbar…

Hingegen bin ich klar der Ansicht, dass Religionen ein Instrument sind um politische und gesellschaftliche Macht über andere Menschen auszuüben bzw. andere Menschen im Namen eines Gottes zu unterdrücken oder gar zu vernichten.

Bestimmte religiöse Gebote wie z.B. Zölibat (Katholizismus) oder strikte Geschlechtertrennung (Islam) können meiner Vermutung nach hingegen bestimmte sexuelle Neigungen entweder begünstigen oder aber sie ziehen Leute an, die solchen Neigungen von sich aus zugetan sind. Ich denke da an schwule Priester, die sich an halbwüchsigen Knaben vergehen oder an Männer in Afghanistan, die sich Knaben als Tanzsklaven halten.


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