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Channel: Kommentare zu: Deutscher Gotteslästerungsartikel zahnlos: Kinderfickersekte darf beim Namen genannt werden
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Von: Alexander Müller

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Da bin ich mit dir vollkommen einverstanden. Es gibt unsinnige Pararaphen, die gestrichen oder zumindest geändert werden sollten.

Beim StGB Artikel 261 sollte man z.B. folgenden Satz streichen:

“Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,

wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,…”

Da sollte man das Wort Religion streichen. Es kann ja wohl nicht angehen, dass der Staat Religionen vor Kritik schützt und damit die Meinungsäusserungsfreiheit der Bürger einschränkt.


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